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Fundunterschlagung Rolex DamenuhrLuxusuhr gefunden: Wie verhalten sie sich richtig

Fundunterschlagung ist kein Kavaliersdelikt! Gemäß § 246 StGB macht sich der Täter einer Unterschlagung strafbar, indem er eine fremde bewegliche Sache sich oder einer dritten Person rechtswidrig zueignet. Laut Gesetzestext liegt das Strafmaß der Unterschlagung bei einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. 

Ein hartes Strafmaß erwartet auch einen 41-Jährigen aus dem Landkreis Esslingen. Er hat am 16. Februar 2018 gegen 19:00 Uhr eine Armbanduhr der Marke "ROLEX" im Wert von etwa 30.000 EUR unterschlagen. Die 60-jährige Eigentümerin der Uhr erstattete noch am selben Tag eine Anzeige wegen Diebstahls auf dem Polizeirevier Filderstadt.

Laut eigenen Angaben wurde ihr die Uhr beim Ausstieg aus der S-Bahn der Linie S2 in Filderstadt entwendet. Umfangreiche Ermittlungen der Bundespolizei ergaben nun, dass die 60-Jährige die Uhr offenbar unbeabsichtigt beim Verlassen der S-Bahn auf einer Sitzgruppe liegen lies. Möglicherweise verlor sie die hochwertige Damenuhr aufgrund eines defekten Armbandverschlusses.

Der mutmaßliche Täter fand die Armbanduhr auf und nahm sie an sich. Videoaufnahmen aus der S-Bahn zeichneten die Tathandlung auf. Ermittlungsbeamte der Bundespolizei und eine Streife des Polizeireviers Filderstadt eröffneten dem 41-jährigen Tatverdächtigen den Tatvorwurf der Unterschlagung. Hierbei fanden sie zudem die Tatkleidung in der Wohnung des Mannes auf.

Die Armbanduhr stellten die Ermittlungsbeamten noch bei einem Uhren- und Schmuckladeninhaber sicher, wohin sie der 41-Jährige inzwischen brachte. Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen Unterschlagung rechnen.