Handelsblatt: Rolex unterliegt gegen Ebay
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma Ebay nicht für beanstandete Markenrechtsverletzungen haftet, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.
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