Trau, schau wem!
LSU Hamburg und Chrono24.com
Michael Winter ist ein erfahrener Rechtsanwalt und immer im Dienste seiner Mandanten. Allerdings hatte er nicht damit gerechnet, dass sein Engagement als Kolumnist bei TrustedWatch ihm derart viele Mandanten zuführen würde, die beim Onlinekauf von Luxusuhren betrogen wurden. Sein aktueller Beitrag beschäftigt sich mit der LSU Luxus Schmuck- und Uhrenhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg. Michael Winter vertritt erneut zwei geschädigte Kunden.
Sein neuester Bericht würdigt neben den Geschäftspraktiken des Händlers auch den Marktplatz, den die LSU Luxus Schmuck- und Uhrenhandelsgesellschaft mbH zur Akquise von Neukunden nutzt. Deshalb erscheint er in der Rubrik Recht.
LSU Hamburg und Chrono24.com (von Michael Winter)
Im Hinblick darauf, dass sich derzeit immer mehr "LSU-Geschädigte" melden, man vergleicht u.a. die Einträge bei „dialo.de“, beginnt der Jurist in mir nachzudenken:
Präambel:
Bereits im Sommer war Chrono24.com bekannt, dass einer meiner Mandanten offensichtlich von der LSU betrogen worden war. Man hüllte sich jedoch seitens der Plattformbetreiber diesbezüglich mir gegenüber - wie bereits berichtet - in konstruktives Schweigen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Es stellen sich für mich aktuell folgende Fragen:
Frage 1
1. Ist nicht der Betreiber einer Plattform, so er positiv Kenntnis davon hat, dass eines seiner Mitglieder ein" schwarzes Schaf" ist, verpflichtet, dieses von der Weide zu holen und zu schlachten?
Der BGH hat am 19.04.2007 entschieden, dass eine nicht gänzlich unbekannte Internet-Auktionsplattform, so ihr bekannt ist, dass ein Händler gefälschte Produkte dort anbietet, dafür zu sorgen hat, dass dies nicht erneut geschieht. Meines Erachtens lassen sich diese Grundsätze auf den vorliegenden Fall durchaus übertragen, so dass wir zur Zeit mit mehreren Juristen einen Anspruch auf Sperrung/Löschung der LSU gegen Chrono24.com prüfen.
2. Nachdem - und hier gilt mein Respekt dem Landesgericht St. Pölten/Österreich - dort bereits im letzten Jahr eben jene nicht ganz unbekannte Plattform verurteilt wurde, über 16.000 Euro Schadenersatz an einen Kunden zu zahlen, der Geld verlor, weil ein Betrüger auf der Plattform noch immer sein Unwesen trieb, hier die
Frage 2:
Können nicht auch Geschädigte der LSU gegen die Betreiber von Chrono24.com vorgehen, so sie beweisen, dass von dort aus hätte reagiert werden können und müssen?
Nimmt man- auch dies ist zu prüfen- einmal eine sogenannte Marktbeobachtungspflicht für Chrono24.com an, würde die Erfüllung derselben dort wohl keine Überforderungssituation heraufbeschwören. Man gebe bei Google einfach “LSU-Hamburg- Erfahrungen“ oder ähnliche Schlagworte ein und erhält Ergebnisse.
Wir prüfen derzeit auch diese Ansprüche.
Frage 3:
Schon sind wir bei der Frage 3 angekommen, welche lautet: „Haben die Betreiber der Plattform von Chrono24.com etwa gar eine sogenannte "Garantenstellung" (ein juristischer Begriff aus dem Strafrecht)?“ Würde dies staatlicherseits bejaht, wäre nämlich darüber nachzudenken, ob und inwieweit sie sich auch strafrechtlich für das Verhalten Ihres "schwarzen Schafes" zu verantworten haben.
Man kann versichert sein, dass wir auch diesbezüglich eine intensive Prüfung begonnen haben.
Ich werde in den beiden aktuellen Fällen meine Mandanten über die Prüfungen und das Ergebnis derselben informieren. Sodann bleibt deren Entscheidung abwarten, je nach gefundenen Ergebnissen sind neue Wege zu beschreiten.
Zum Abschluss noch ein Erlebnis, welches erst jetzt einen Sinn ergibt:
Ich war vor langen Jahren Kolumnist des Uhrenmagazins Chronos des Ebner Verlages und hatte der Redaktion Ende letzten Jahres weitere Kolumnenvorschläge, an denen man sich nicht uninteressiert zeigte, unterbreitet. Kaum war jedoch meine erste Kolumne auf Trustedwatch.de erschienen, erhielt ich eine E-Mail, wonach ich den entsprechenden Hinweis, für Chronos zu schreiben, in meinem Xing-Auftritt bitte entfernen solle.
Beim Ebner-Verlag hatte sich in den letzten Jahren- mit Verlaub- “keine Sau“ für mich, oder für mein Xing-Profil interessiert. Lese ich jedoch jetzt, welche Zusammenhänge zwischen dem Ebner Verlag und Chrono24.com bestehen, wundert mich nichts mehr. Offensichtlich dachte man beim Ebner Verlag in Ulm, “ich sei zu Konkurrenz übergelaufen“.
Ich sehe dies, da es mein Anliegen ist, mit einer möglichst großen Anzahl von Personen mein Hobby (und auch mein Wissen) zu teilen. Über den Wechsel bin ich nachträglich glücklich, da ich Kolumnen für ein Magazin, dessen Verlag in nunmehr beschriebener Art und Weise mit einer Plattform verbunden ist, auf der Händler wie die LSU ihr Unwesen treiben, vor mir selbst nicht verantworten könnte.
Lassen Sie sich dennoch den Spaß nicht vermiesen, sondern agieren Sie nach dem Grundsatz "Trau, schau wem!".
Bis bald
Ihr Michael Winter


