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Problemfall LuxusquarzuhrBreitling

Hohes Risiko für Juweliere und UhrenhändlerAuch Luxusuhren müssen bei der Stiftung EAR registriert sein

Viele Juweliere und Uhrenhändler sind in den vergangenen Monaten wegen einer Verletzung der Vorschriften des ElektroG abgemahnt worden. Konkret geht es darum, dass nach wie vor viele Uhrenhersteller von batteriebetriebenen Uhren und Luxusuhren nicht bei der zuständigen Stiftung EAR registriert sind.

Alle Elektrogeräte und dazu gehören auch batteriebetriebene Uhren müssen bei der Stiftung EAR registriert sein damit diese nach Ablauf Ihrer Lebensdauer fachgerecht entsorgt werden können. Meldepflichtig ist jedes Elektrogerät und somit auch batteriebetriebene Armbanduhren. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 16. Juli 2008 (Az. 11 K 07.02233) eindeutig entschieden, dass auch Uhren und Luxusuhren registrierungspflichtig sind, obwohl diese kaum jemals in den Abfallkreislauf gelangen dürften. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 02. April 2009 (Az. 20 ZB 08.3013) die Auffassung bestätigt, dass batteriebetriebene Uhren und Luxusuhren registrierungspflichtige Elektrogeräte im Sinne des § 3 Abs. 1 ElektroG sind. Die Rechtslage ist somit eindeutig geklärt.

Uhrenhersteller, Juweliere und Uhrenhändler sind deshalb gut beraten, sich mit den Vorschriften des ElektroG vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die von ihnen vertriebenen Uhrenmarken registriert sind. Aktuell fehlen in der Online-Datenbank der Stiftung EAR noch viele Uhrenhersteller.

Ein hohes Risiko für die Betroffenen, den das Bundesumweltamt macht konsequent von seinem Recht Gebrauch, bei Verstößen hohe Geldstrafen zu verhängen. Und auch die Konkurrenz schläft nicht. Wer bei Google die Begriffe „ElektroG“ und „Abmahnung“ sucht erhält tausende Treffer.