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Nicht erlaubtParkscheibe mit Uhrwerk ist verboten

Eine Parkscheibe, die automatisch die Uhrzeit nachstellt - das hört sich zunächst pfiffig an. Nach Angaben der Polizei werden solche Parkscheiben unter anderem per Katalog im Versandhandel angeboten. Hier steht allerdings - wenn auch kleingedruckt - der entscheidende Hinweis, der von den Benutzern gern übersehen wird: "Beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum Uhrwerk ausschalten."

Den Parkscheiben mit eingebautem Uhrwerk sind nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Ihre Verwendung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet werden kann. Der gutgemeinte Rat der Polizei: Entweder Finger weg von solchen Scheiben, oder aber Uhrwerk ausstellen. "Für geübte Augen", so die Polizei, "ist der Betrug leicht erkennbar." Ein Mißbrauch der Parkscheiben kann teuer werden. Übrigens ist auch das manuelle Weiterdrehen der Parkscheibe mit einem Bussgeld belegt, da dadurch ebenfalls die erlaubte Höchstparkzeit manipuliert werden soll.