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Konsequenzen für die Uhrenbranche?Landgericht Berlin entscheidet gegen Markenhersteller

Markenhersteller dürfen Händlern nicht verbieten, ihre Produkte auf dem Internet-Marktplatz Ebay anzubieten. Dies hat das Berliner Landgericht aktuell entschieden. Der Markenhersteller Sternjakob aus Frankenthal in Rheinland-Pfalz mit seinen Schulranzen der Marke Scout unterlag damit mit seiner Klage gegen einen Berliner Schreibwarenhändler. Sternjakob wollte dem Händler den Verkauf seiner Markenprodukte über Ebay untersagen. In erster Instanz hatte der Händler eine einstweilige Verfügung erreicht, die ein solches Vertriebsverbot für unzulässig erklärt.

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob eine Firma im Rahmen eines "zulässigen selektiven Vertriebs" den Verkaufsweg über eine bestimmte Internetseite verbieten kann. Aus Sicht des Berliner Landgerichts ist ein derartiges Verbot wettbewerbswidrig. Eine Produktlieferung an einen Händler kann deshalb nicht abgelehnt werden.

Sternjakob-Geschäftsführer Dieter Liebler hatte in dem Prozess argumentiert, Ebay habe das Image einer "Resterampe". Ebay sei deshalb kein geeigneter Vertriebsweg für eine Marke, die über 35 Jahre am Markt mühsam aufgebaut worden sei.

Unterschiedliche Urteile

Das Landgericht Mannheim hatte im März 2008 genau anders herum enstschieden. In Mannheim kam man im März 2008 zu dem Schluss, dass es nicht gegen den fairen Wettbewerb verstoße, wenn ein "Hersteller von hochpreisigen Schulranzen" einem Händler vorschreibt, dass er die Waren nicht bei Ebay versteigern darf. Allenfalls der Verkauf in einem eigenen Internetshop sei zulässig.

Damit bahnen sich weitere Verfahren zu diesem Thema an. Gegen das Berliner Urteil ist eine Berufung zum Kammergericht möglich. Nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht in Berlin, das so genannte Kammergericht. Danach müsste der Bundesgerichtshof in letzter Instanz urteilen.

Konsequenzen für die Uhrenbranche?

Sollte sich die Berliner Rechtsauffassung durchsetzen dürfte dies weitreichende Konsequenzen für die Uhrenbranche haben. So verwundert es auch wenig, dass der Markenverband, dem knapp 400 Mitglieder angehören, sich enttäuscht über das Urteil zeigt. „Markenartikler müssen in der Lage sein, bestimmte den Markenwert schädigende Vertriebsformen auszuschließen. Das ist hier ohne Willkür geschehen. Insofern ist das Urteil zu bedauern“, erklärte Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbands.

Ebay begrüßte das Urteil. „Wir sind zwar nur mittelbar von dem Urteil betroffen“, sagte der rechtspolitische Experte des Unternehmens, Wolf Osthaus. Es gehe hier um die grundsätzliche Frage, ob Verbraucher über das Internet freien Zugang zu Waren haben. „Wir sehen, dass einige Markenhersteller in ihrem Vertrieb immer selektiver werden“, kritisierte Osthaus.

(Aktenzeichen: Landgericht Berlin 16 O 729/07 und Landgericht Mannheim 7 O 263/07)