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Bundesgesetz zum Schutz der Fabrikations- und HandelsmarkenWann ist eine Uhr eigentlich Swiss Made?

Der Begriff „Swiss Made“ ist ein Herkunftssiegel für Produkte aus der Schweiz. Die Kennzeichnung soll Verbrauchern auch als Qualitätssiegel dienen.

1880 erliess der Bundesrat ein Bundesgesetz zum Schutz der Fabrikations- und Handelsmarken. Daraufhin wurden zahlreiche Marken beim schweizer Bundesamt für geistiges Eigentum hinterlegt. Oft kam zum Markennamen und der Bildmarke der Ursprungsort mit dem Vermerk „Schweiz“ hinzu. Vermutlich aufgrund der Bedeutung der internationalen Konkurrenz tauchte in den folgenden Jahren vermehrt auch die Bezeichnung „Swiss Made“ auf. Sehr schnell fand der Begriff „Swiss Made“ seinen Platz bei 6 Uhr auf dem Zifferblatt. So wurde deutlich, dass Produkte aus der Schweiz stammten.

Der Begriff Swiss Made stellt heute mehr den je eine Herkunftsauszeichnung für Schweizer Produkte dar, ähnlich anderer Herkunftsbezeichnungen wie z.B. Made in Germany. Begriffe wie „Made in Switzerland“, „Fabriqué en Suisse“ oder „Hergestellt in der Schweiz“ hätten als Kennzeichnung auf Uhren-Zifferblätter Aufgrund der Länge und Leerzeichen zu Problemen führen können. Derzeit erlaubt das Schweizer Gesetz die Bezeichnungen „Suisse“, „produit suisse“, „fabriqué en Suisse“, „qualité suisse“ oder der Übersetzungen wie „Swiss“, „Swiss Made“, oder „Swiss Movement“.

Heute darf die Bezeichnung „Swiss Made“  nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Eine Uhr ist als Schweizer Uhr anzusehen, wenn:
a. ihr Werk schweizerisch ist;
b. ihr Werk in der Schweiz eingeschalt wird und
c. der Hersteller ihre Endkontrolle in der Schweiz durchführt.

Ein Uhrwerk ist als schweizerisch anzusehen, wenn:
a. es in der Schweiz zusammengesetzt wird;
b. es durch den Hersteller in der Schweiz kontrolliert wird und
c. die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der
Kosten für das Zusammensetzen mindestens 50 Prozent des Wertes ausmachen.

Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH setzt sich für eine Verschärfung dieser Regeln ein. Auf der Generalversammlung 2007 wurde verabschiedet, im Schweizerischen Bundesrat eine Gesetzesvorlage einzubringen, die die Anforderungen deutlich erhöht. So sollen mindestens 80 Prozent der Produktionskosten bei mechanischen Uhren in der Schweiz anfallen. Bei elektronischen Uhren soll der Wert bei mindestens 60 Prozent liegen. Zudem soll Entwicklung der Uhr und die Herstellung von Prototypen in der Schweiz erfolgen. Die Vorlage wurde eingebracht aber noch nicht verabschiedet.