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EuGH in Luxemburg

Freie Fahrt für Google Adwords?Niederlage für Luxushersteller Louis Vuitton Malletier

Im Streit mit dem französischen Luxusartikelherstellers Louis Vuitton Malletier hat der Internetriese Google einen bemerkenswerten Teilerfolg errungen. Laut einem Gutachten des EU-Generalanwalts Miguel Poiares Maduro ist es rechtens, dass Google Markennamen als Stichwörter an Anzeigenkunden verkauft. In Frankreich hatten diverse Markeninhaber, darunter LVMH, Google gerichtlich belangt, weil die Suchmaschine bei der Eingabe bestimmter Marken Werbungen - in Form von sogenannten Google Adwords - für Internetseiten anzeigte, die Nachahmungen der von der Marke erfassten Produkte oder identische oder ähnliche Produkte von Mitbewerbern anboten.

EU-Generalanwalt Miguel Poiares Maduro erklärte, die Anzeigen seien im Kern legal. Denn Markeninhaber hätten kein Eigentum an ihrer Marke in dem Sinn, dass sie anderen die Nutzung des entsprechenden Wortes verbieten könnten.  Auch lehnte er eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für etwaige Markenrechtsverletzungen Dritter in seinem Gutachten ab. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts müssten die betreffenden Markeninhaber besondere Umstände geltend machen, die eine Haftung von Google im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Beeinträchtigung ihrer Marken begründeten.

Das Gutachten ist zwar nicht bindend für die europäischen Richter, in der Regel folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch den Schlussanträgen des Generalanwalts. Das Urteil selbst wird erst in einigen Monaten erwartet.