Fehlender Zeuge

Kein Schadenersatz für gestohlene Rolex Armbanduhr

Kein Schadenersatz für gestohlene Rolex Armbanduhr
Risiko Sicherheitskontrolle

(01/2010) Ein fehlender Zeuge wurde einem Bestohlenen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Main zum Verhängnis. Der Flugreisende Bankier hatte nach der Aufforderung durch das Sicherheitspersonal am Flughafen Frankfurt Main seine teure Armbanduhr der Marke Rolex auf das Förderband für das Röntgenkontrollgerät gelegt. Danach war die Luxusuhr verschwunden.

In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt Main die Bundesrepublik Deutschland zum Schadensersatz in Höhe von rund 4.000 Euro verurteilt. Durch die Aufforderung, die Uhr aufs Band zu legen, war das Sicherheitspersonal auch für die Rückgabe verantwortlich, so die Richter. Aus ihrer Sicht entstand ein "öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis", dass den Anspruch begründet.

In der Berufung verneinte jetzt jedoch das Oberlandesgericht Frankfurt Main den Anspruch des Geschädigten mit der Begründung, dieser habe "nicht beweisen" können, dass er seine Uhr auch tatsächlich auf das Förderband gelegt habe (Az.: 1U169/08). Der Fluggast hätte, so die Richter, die hochwertige Uhr auch schon vor der Sicherheitskontrolle verloren haben können. Merke: Edle Uhren deshalb stets nur mit Zeugen beim Sicherheitscheck ablegen!

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Flughafen, Rolex

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