Kein Widerrufs- und Rückgaberecht
AUCTIONATA: Vorsicht ist oberstes Gebot!
Nachdem die erste Uhrenauktion Ende Juni des österreichischen Startup-Auktionshauses AUCTIONATA für gebrauchte Markenuhren durch eine sehr schwache Nachfrage geprägt war versuchen es die Österreicher am 10. Juli 2011 mit historischen Sammleruhren erneut. Zu den von AUCTIONATA avisierten Höhepunkten der Online-Uhrenauktion zählen unter anderem eine Patek Philippe in Weißgold sowie eine aus den 30er Jahren stammende Jaeger LeCoultre Triple. Insgesamt sollen 150 Uhren versteigert werden.
Ist beim Kauf von gebrauchten Marken- und Luxusuhren für Käufer schon höchste Vorsicht angebracht gilt dies für Sammleruhren umso mehr. Ohne fachkundige Begutachtung und die Inaugenscheinnahme sind derartige Käufe kaum seriös und sicher abzuwickeln. Gerade auch die objektive und korrekte Ermittlung der Schätzpreise stellt selbst ausgewiesene Fachleute immer wieder vor Probleme. Seriöse Auktionshäuser setzen die Schätzpreise deshalb meist niedriger an und vertrauen zusätzlich auf externe Experten und Gutachter.
Das dem Höchstbieter von AUCTIONATA selbst kein Widerrufs- und Rückgaberecht eingeräumt wird lässt die Auktionen zudem in einem sehr fragwürdigen Licht erscheinen. Die von AUCTIONATA verbreiteten angeblichen Schätzpreise sollten potentielle Interessenten deshalb ebenso hinterfragen wie die Sammelwürdigkeit der aufgerufenen Uhren. Vorsicht ist oberstes Gebot! Sonst ist der Höchstbieter am Schluss womöglich der Dumme.


