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Warnung!Tomboom verkauft nicht vorrätige Uhren

Die Anzahl der Geschädigten bei der Tomboom GmbH nimmt weiter zu. Mittlerweile sind die Angebote aber auch bei Chrono24.com und auf Watchsea24.com nicht mehr verfügbar. Aktuell vertritt Rechtsanwalt Michael Winter, dem von dem Berliner Uhrenhandelsunternehmen eine Luxusuhr verkauft wurde, die offensichtlich nicht vorrätig war.

Für den Kunden, der Vorauskasse leistete, ein teurer Spaß! Trotz Stornierung wartet er bis heute auf sein Geld. Rechtsanwalt Michael Winter teilt dazu folgendes mit:

"Kaum hat unsere Kanzlei im ersten Fall gegen TomBoom erfolgreich abgewickelt, werden wir erneut beauftragt. Unser aktueller Mandant bestätigte mir, dass man seitens dieses für mich schlichtweg unseriösen Unternehmens offensichtlich so genannte "Leerverkäufe" durchführt - ihm wurde eine Lieferzeit von über sechs Wochen genannt, welche man damit begründete, "dass man sich die bestellte Uhr erst besorgen müsse!".

Unser Mandant stornierte daraufhin seine Bestellung und erhielt eine Gutschrift, welche nach meinem aktuellen Kenntnisstand jedoch nicht zu einer Rückzahlung des Kaufpreises führte, obwohl dies zugesagt worden war.

Wir haben deshalb TomBoom aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist den Kaufpreis zurückzuerstatten sowie unsere Gebühren zu bezahlen, da andernfalls sofort Klage erhoben werde. Auch habe ich unsere Mandanten über die Möglichkeit, seinerseits Strafanzeige zu erstatten, informiert.

Das Geschäftsmodell von TomBoom erinnert mich fatal an das der LSU - ich kann als Uhrensammler und Jurist nur jedem dringend raten: "Finger weg von diesem Unternehmen!”

Ihr

Michael Winter"

Geschädigte Kunden der Tomboom GmbH können sich bei uns direkt melden. Wir unterstützen Sie mit weiteren Informationen.

Update 16. Juli 2012

Soeben erreicht uns eine weitere Nachricht in Sachen Tomboom GmbH von Michael Winter:

"...and then they were three...

Nein - ich nehme nicht Bezug auf das bekannte Genesis-Album aus dem Jahr 1978, sondern darauf, dass eine weitere Geschädigte um unsere Hilfe bat.

Sie bestellte Ende März 2012 (!!!) eine teure Uhr als Geburtstagsgeschenk - weder hielt sich TomBoom an die gesetzte Lieferfrist, noch an eine Nachfrist.

Wie der geneigte Leser wohl zu Recht vermutet, ist selbstverständlich auch die Rückzahlung des Kaufpreises bis heute nicht erfolgt. Wir haben auch hier eine kurze Frist gesetzt und werden die Ansprüche unserer Mandantin nach fruchtlosem Ablauf derselben einklagen.

...to be continued...

Ihr Michael Winter"

Update: 15. August 2012

So kommen Geschädigte der Tomboom GmbH möglicherweise doch noch an ihr Geld: http://www.trustedwatch.de/aktuell/recht-uhren/12727/Plattformbetreiber-haften-bei-Kenntnis-von-Unregelmaessigkeiten