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Tomboom: Wann reagieren die Strafverfolgungsbehörden :: ORPix
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Wann greifen die Behörden endlich ein?Tomboom: Rechtsanwalt Michael Winter vertritt immer mehr Geschädigte

Es sind keine guten Neuigkeiten für die Kunden der Tomboom GmbH, die uns Rechtsanwalt Michael Winter in seiner neuesten Mail vom 09. August 2012 mitteilt. Er vertritt zahlreiche Opfer und versucht deren Ansprüche durchzusetzen. Mehreren Geschädigten konnte er durch sein engagiertes und qualifiziertes Auftreten bereits ihr Geld zurückholen.

Offensichtlich hält sich das Unternehmen bis heute nicht an Zusagen und zahlt geleistete Anzahlungen per Vorkasse nicht zurück. So werden die vermeintlich günstigen Luxusuhren, darunter viele Rolex Uhren,  für die betroffenen zu einem teuren Spaß. Meist sind es Beträge von mehreren tausend Euro, die die Kunden angezahlt haben. Geschädigten kann man nur dringend anraten, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten und sofort mit anwaltlicher Unterstützung die Ansprüche zu sichern.

Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft rigoros gegen die Verantwortlichen der Tomboom GmbH und insbesondere den Geschäftsführer Ralph K. vorgeht und diesem Treiben schnell ein Ende bereitet.

Die Mail von Michael Winter im Original:

"Götterdämmerung bei TomBoom?

Erneut wurden Geschädigte von TomBoom in unserer Kanzlei vorstellig. Zwischenzeitlich geht man dort jedoch andere (und für mich äußerst besorgniserregende) Wege.

In einem Fall wurde zuerst unser Mandant belästigt. Ihm bedeutete man, dass obwohl sämtliche Fristen versäumt worden waren man "doch hätte über alles reden können, dies jedoch nach Einschaltung unserer Kanzlei nicht mehr möglich sei. Ohne unsere Beauftragung hätte man nicht nur den Kaufpreis zurückgezahlt, sondern sich auch noch anderweitig erkenntlich zeigt”.

Dass unser Mandant bis heute den Kaufpreis für zwei Uhren nicht zurückerhielt, brauche ich wohl nicht gesondert betonen. Die Behauptungen von TomBoom waren wieder einmal "nichts als heiße Luft!   Im gleichen Fall wurde sodann eine Berliner Anwaltskanzlei eingeschaltet. Eine telefonische Besprechung mit dem dortigen Kollegen ergab, dass man seitens TomBoom durch deren "Prokuristen"(?) den eigenen Anwalt offensichtlich bewusst wahrheitswidrig informiert hatte. Ein anderer Ratsuchender hatte bereits selbst einen Mahnbescheid gegen TomBoom beantragt, gegen welchen ohne Begründung Widerspruch eingelegt wurde.

Nachdem ich zwischenzeitlich - da ein mir schon bekannter Mitarbeiter von TomBoom über mich und meine Kanzlei ehrenrührige Behauptungen aufgestellt hatte - auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes persönlich gegen diesen “Laden”  vorgehe wird, "dort offensichtlich die Luft sehr dünn".

Wer Anwälte einschaltet, ohne zu zahlen und Widersprüche einlegt, ohne sie zu begründen, obwohl die Sach- und Rechtslage eindeutig ist, macht das, was man unter Juristen "eine Finanzierung über das Gericht” nennt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass meiner Vermutung nach bei TomBoom schlichtweg kein Geld mehr vorhanden ist, um berechtigte Forderungen zu erfüllen.

Ich rate deshalb nochmals:

1. Als Interessent/in jeglichen Kontakt zu diesem aus meiner Sicht mehr als unseriösen Händler zu meiden!!!

2. Als Geschädigter sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu erstatten!!!

3. Als Geschädigter geeignete Maßnahmen zu ergreifen, solange noch eine geringe Chance besteht, wenn schon keine Ware, so zumindest doch sein Geld zurück zu erhalten!   Als Kolumnist bin ich daran interessiert, zu erfahren, wer als Geschädigter über welche Plattform/Internetseite auf TomBoom aufmerksam wurde und ob man die Betreiber dieser Seiten in der Vergangenheit über die unseriösen Machenschaften von TomBoom informierte.

Wie im Fall der LSU wäre sodann nämlich meines Erachtens die Möglichkeit eröffnet, Schadensersatz von den Betreibern derjenigen Seiten, auf denen sich TomBoom noch als Händler tummelte, obwohl bereits Beschwerden eingegangen waren, zu verlangen.

Ich werde zeitnah weiter berichten...

Ihr Michael Winter"

Update: 15. August 2012

So kommen Geschädigte der Tomboom GmbH möglicherweise doch noch an ihr Geld: http://www.trustedwatch.de/aktuell/recht-uhren/12727/Plattformbetreiber-haften-bei-Kenntnis-von-Unregelmaessigkeiten