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Uhren auf Ebay :: Screenshot Ebay
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Onlinehandel

Fragwürdige Preise - Graf von Monte Wehro Uhren

Und wieder eine dieser neuen Uhrenmarken, die am 16.11.2007 vom Deutschen Patent- und Markenamt in München veröffentlicht wurde: Graf von Monte Wehro. „Die deutsche luxus Uhren Marke aus der Edelstein Stadt Idar-Oberstein.“, so wird die Marke Graf von Monte Wehro auf der eigenen Homepage inklusive Rechtschreibfehlern beworben. Angeboten werden die Uhren der Marke - nach unseren Recherchen –  überwiegend bei Ebay und Online wie z.B. bei Kauflux aber auch bei 1-2-3.tv. Und wie es sich für derartige „Marken“ gehört sind die Preisempfehlungen - aus unserer Sicht - sehr fragwürdig. Der Anbieter bei Ebay, eine Firma Martin W., offeriert als der Ebay-Teilnehmer "gmnachlass" aus Idar-Oberstein die Uhren. Gut zu wissen, das ein Herr Martin W. mit identischem Namen, die Markenrechte hält und laut eigenen Aussagen auch für die Preisangaben zuständig ist.

So wird z.B. unter der Auktionsnummer 120234164335 eine "Graf von Monte Wehro Automatik Uhr mit offener Unruhe" mit einer unverbindlichen Preisempfehlung von 699Euro angeboten. Aber es kommt noch besser! Mit einem "Normalen Verkaufspreis" von 1369Euro kommt eine "Graf von Monte Wehro Skelett Handaufzugs Master Uhr" ab einem Euro mit Auktionsnummer 120234765715 bei Ebay zum Aufruf. Derartige Uhren stammen in der Regel aus fernöstlicher Fertigung und sind preislich ab 25US-Dollar zu beziehen. Einer der größten chinesischen Anbieter ist die Firma Millionsmart, über die wir an anderer Stelle bereits berichtet haben. In Anbetracht des derzeit sehr günstigen Dollarkurses und den erzielten Preisen sind derlei Uhren für Anbieter in der Regel also immer noch ein sehr gutes Geschäft.
 
Für seine unverbindlichen Preisangaben hat der Inhaber der Marke Herr Martin W. eine interessante Begründung. So teilt er uns schriftlich mit, dass im „hochpreisigen Uhrensegment" der Anteil für die Bezahlung des Anteils der Marke bzw. des Namens der Uhr erheblich" ist. Das die Uhren mit hohen Preisen angepriesen werden ist sicherlich korrekt, der tatsächlich erzielte Preis liegt aber regelmäßig deutlich unter den angegeben Preisempfehlungen. So wird Artikelnummer 120234164335 mit der unverbindlichen Preisempfehlung von 699Euro für 41,10Euro und Artikelnummer 120234765715 mit einem normalen Verkaufspreis von 1369Euro für sagenhafte 62,02Euro versteigert.

Ganz zu schweigen von den sonstigen Kosten! Diese dürften im Vergleich zu seriösen und anerkannten Marken deutlich niedriger liegen. Eine deutsche Markenanmeldung ist ab 300Euro zu haben. Diese Kosten können es also kaum sein. Und gerade die bei anderen Marken teilweise sehr hohen Vertriebs- und Servicekosten dürften im Vergleich besonders niedrig ausfallen. Auf unsere schriftliche Anfrage bei dem Inhaber der Firma Herrn Martin W. erhielten wir leider bis heute keine Verkaufsstellen oder Fachhändler dieser Marke benannt. Wir haben bei unseren Recherchen jedenfalls keine gefunden und auf der Herstellerhomepage sind ebenfalls keine verzeichnet. Von einem qualifizierten und somit teuren Außendienst, der Fachhändler und Juweliere betreut, ist deshalb also wohl ebenso wenig auszugehen.

Lediglich der Firmensitz dürfte mit gewissen Kosten verbunden sein. Hier gönnt man sich, ganz seriös, eine Anschrift in der deutschen Diamant und Edelsteinbörse. Auf unsere Anfrage bei der Diamant- und Edelsteinbörse Idar-Oberstein e.V. teilt uns der Geschäftsführer Herr Lindemann mit, dass Herr Martin W. kein Mitglied ist und keine Verbindungen zum Verband bestehen.

Und auch die Bewertung eines Kunden bei Ebay ist für uns nicht erstaunlich. So schreibt der Ebay-Teilnehmer „hendrik7777777“ am 10.07.2007: „Artikelbeschreibung entsprach nicht dem Tatsächlichen Wert !BILLIGRAMSCH!“ Als Antwort erhält er: „Kunde erhält Post von unserem Anwalt. Artikel wurde wie beschrieben geliefert.“. Die Bewertung wurde zwar zurückgenommen, doch für uns ist die Antwort wenig überraschend. Bei unserem ersten telefonischen Kontakt wurde auch uns von Herrn Martin W. sofort mit seinem Rechtsanwalt und dem gesamten Spektrum juristischer Möglichkeiten bei einer eventuellen Berichterstattung gedroht. Von der Unterlassungserklärung über Schadenersatz bis zur einstweiligen Verfügung war alles dabei. Immerhin konnten wir Herrn Martin W. zu zwei schriftlichen Stellungnahmen bewegen, in denen er unsere Fragen aber nur teilweise beantwortete. Und in seinem zweiten und letzen Schreiben vom 21.03.2008 kündigt uns Herr Martin W. bereits folgendes an: „Bei fehlerhafter oder falscher Berichterstattung werde ich den mir zustehenden Unterlassungsanspruch & Schadenersatzanspruch gerichtlich durchsetzen.“ Diese Art der Kommunikation war uns neu und so massiv ist uns im Vorfeld eines Berichtes bisher noch nie gedroht worden.

Wir haben dem nichts hinzuzufügen und warten gespannt auf das Schreiben des Rechtsanwaltes von Herrn Martin W. aus Idar-Oberstein.