Es ist nicht alles Gold, was glänzt
Betrügerische Angebote von Uhren im Internet nehmen zu
Es gibt sie zu tausenden im Internet, auf Auktionsplattformen und in Online-Shops – Werbeangaben zur stofflichen Beschaffenheit von Uhren und Schmuck die, in der Regel vorsätzlich, irreführend und wettbewerbswidrig sind. Da ist dann bei vergoldeten Uhren z.B. die Rede von „Goldene Luxusuhr“ oder „Echter Golduhr“. Beide Aussagen sind bei einer vergoldeten Uhr eindeutig wettbewerbswidrig und irreführend.
In letzter Zeit tauchen leider immer mehr dieser Angebote an den einschlägig bekannten Orten im Internet auf. Und so entpuppt sich die vermeintliche „Luxusgolduhr“ zum Schnäppchenpreis für die Kunden nach dem Kauf oft als billige vergoldete „Chinauhr“. Für die betroffen Käufer sind diese Beschreibungen schlichtweg einfach nur betrügerische Aussagen, die sie zum Kauf einer minderwertigen Uhr verführt haben.
Dass findige Betrüger die Uhrengehäuse auch immer häufiger punzieren, das heißt mit einem Stempel der den Feingehalt an Edelmetalls angeben soll versehen, erschwert für nicht sachkundige Käufer die Sache nochmals. Hier ist eindeutig die Justiz gefordert diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Schließlich ist bei Uhren mit Edelmetallgehäusen oder Teilen aus Edelmetall das Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren ausschlaggebend. Es regelt sehr genau, wann eine Uhr wie bezeichnet werden darf und welche Waren aus Edelmetallen wie punziert werden dürfen. Eine Ausnahme bildet leider Platin: Eine gesetzliche Bestimmung der Stempelung des Platins gibt es in Deutschland nicht. Und so ist es kein Wunder, dass immer mehr vernickelte und versilberte Uhren nichtsahnenden Kunden im Internet als Platinuhren verkauft werden.


