Fragwürdige Uhrenauktionen
AUCTIONATA: Kein Widerrufs- und Rückgaberecht!
Das österreichische E-Commerce Unternehmen AUCTIONATA startet Ende Juni 2011 die erste Luxusuhren-Online-Auktion. Zur Auktion gelangen Luxusuhren von namhaften Uhrenherstellern wie z. B. Breitling, Ebel, IWC, Rado, Rolex und Zenith. Eingeliefert werden die Luxusuhren unter anderem von den Uhrenhändlern Oliver Deneke und Mario Gensicke.
Potentielle Bieter und Teilnehmer der Auktionen müssen sich vorab registrieren. Dies scheint auf den ersten Blick sicher, doch die Gefahr von Manipulationen - z.B. durch Hacker - zum Nachteil der Bieter ist groß. Eine Kontrolle wie bei einer öffentlichen Auktion durch das Publikum ist ebenfalls nicht gegeben. Hinzu kommt, dass der Erwerber kein Rückgaberecht hat, sofern ihm der Verkäufer dies nicht kulanterweise anbietet. Diesen erheblichen Nachteil für Käufer findet man versteckt in den Händler-AGBs in Paragraph 7.1 von AUCTIONATA Stand 31. Januar 2011:
7. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber Verbrauchern bei Auktionen
7.1 Trotz der fehlenden persönlichen Anwesenheit der Bieter handelt es sich bei den von AUCTIONATA angebotenen Auktionen um Versteigerungen, bei denen ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen nicht besteht.
Dass ein Verkäufer kulanterweise ein Rückgaberecht gewährt ist also Glückssache. Erhält er doch in diesem Fall seine an AUCTIONATA gezahlte Provision nicht zurück. So zu lesen in Paragraph 7.2 der AGB`s Stand 31. Januar 2011:
7.2 Es steht Geprüften Händlern&Veranstaltern jedoch frei, Käufern ihrer Waren ein Widerrufs- und Rückgaberecht einzuräumen. Hierüber ist auf der jeweiligen Angebotsseite zu informieren. Kommt es zu einer Rückgabe, wird die an AUCTIONATA gezahlte Provision nicht zurückgewährt.
Fakt ist, daß bei Online-Auktionen die Hauptgefahr auf der Seite des Käufers liegt. Der Käufer ist derjenige, der Geld für eine ihm bis dahin unbekannte Sache bezahlt. Meist ist es nicht möglich, den Verkäufer und die Ware vor der Bestellung zu prüfen und/oder zu testen. Ein nicht vorhandenes Widerrufs- und Rückgaberecht kann einen Höchstbieter deshalb teuer zu stehen kommen!
In Anbetracht der hohen AUCTIONATA Provisonen ist auch nicht davon auszugehen, dass die angebotenen Uhren zu Schleuder- oder Schnäppchenpreisen veräußert werden. Es spricht also einiges dafür, die Uhren direkt bei den einliefernden Uhrenhändlern zu erwerben, hart zu verhandeln, die hohe AUCTIONATA-Provision zu sparen und auf ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei einem reinen Online-Kauf nicht zu verzichten.
Fazit: Unsichere und verbraucherunfreundliche Online-Angebote sind absolut überflüssig!


