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Meist entsteht Anspruch auf Schadensersatz Thomas Graf

Klartext Winter

Die unendliche Geschichte …

„Und sie beweg sich doch!“ – nein, ich meine nicht Galileo Galilei, sondern die Beteiligten in der Angelegenheit meines Mandanten. Am letzten Mittwoch setzte sich die Kriminalpolizei Hamburg mit mir in Verbindung – die Staatsanwaltschaft hatte meine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer des Hamburger Uhrenhändlers an einen Kommissar weitergeleitet, der bereits die Ermittlungen gegen die Vorgängerfirma des Geschäftsführers koordiniert hatte.

Kurz nachdem ich am Nachmittag von ihm eine Mail mit Fragen erhielt, rief mich mein Mandant an und teilte mir Erstaunliches mit:

Bei ihm habe sich ein Geschäftsführer der Plattform Chrono24.com gemeldet. Er stellte in Aussicht, der Hamburger Uhrenhändler werde meinem Mandanten den Kaufpreis zurückerstatten. Verblüffend - woher will er dies wissen, oder hält er Kontakt zu seinem schwarzen Schaf, das auf seiner Plattform ausdrücklich damit ausgezeichnet wird, es habe in letzter Zeit keine Beanstandungen gegeben? Der Anrufer konnte als Tim Stracke identifiziert werden - diesem hatte ich telefonisch bei Beginn des Falles mitgeteilt, dass ich gegebenenfalls sein Unternehmen für meinen Mandanten für entstehende Schäden haftbar machen würde. Wörtlich äußerte er damals, „er fände dies unsportlich“ – ich gebe zu, nicht zu wissen, was er unter Sport versteht.

Von mir beraten hat sich mein Mandant zwischenzeitlich dazu entschieden, vom Kaufvertrag zurückzutreten und gleichzeitig Schadenersatz zu fordern - man darf gespannt sein, wie die Gegenseite nun reagiert.

Sie lieber Leser halte ich auf jeden Fall auf dem Laufenden es gilt: to be continued …

Ihr Michael Winter