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Michael Winter greift durch! treenabeena

Klartext Winter

Wir nähern uns dem Ziel!

Wie in der letzten kurzen Kolumne dargestellt, entschied sich mein Mandant vernünftigerweise dafür, die Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz zu fordern - im Gegenzug erhält der Uhrenhändler aus Hamburg die mangelhafte Uhr zurück.

Im Rahmen des durchaus interessanten E-Mails-Verkehrs sowie einer ausführlichen telefonischen Besprechung mit dem Vater des Geschäftsführers, der den Eindruck erweckt, Entscheidungen zu treffen, obwohl sein Sohn Geschäftsführer ist, formulierte ich schlussendlich schriftlich den mündlich vereinbarten Vergleich. Danach zahlt der Hamburger Uhrenhändler den Kaufpreis zurück, leistet pauschaliert einen bestimmten Schadensersatzbetrag und übernimmt die Kosten unserer Kanzlei. Auch wird gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, dass nach Erfüllung des Vergleichs der Mandant kein Interesse mehr an einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung des Vorgangs mehr besitzt. Zu Gunsten beider Parteien nahm ich auch noch eine Verschwiegenheitserklärung in den Vergleich auf.

Anstatt mir diesen umgehend zu bestätigen, begann der Vater des Geschäftsführers sodann jedoch nach dem Motto "Wer mir den kleinen Finger reicht, den beiße ich in die ganze Hand."  zu agieren. Plötzlich forderte er von mir, meine bisherigen Kolumnen abzuändern und die erste Kolumne ganz aus dem Internet zu nehmen -es war also an der Zeit, „ihm zu zeigen, wo auf der Windrose sich die nördliche Himmelsrichtung befindet“. Ich setzte ihm eine nicht verlängerbare Frist zur Annahme des Vergleichs und lehnte seine weiteren Forderungen ab.

Nachdem er 17 Minuten vor Ablauf dieser Frist noch immer nicht geantwortet hatte, monierte ich nochmals und erhielt sodann 8 Minuten vor Fristablauf eine Mail, in der "im wesentlichen der Vergleich bestätigt werden könne".

Nun sah er Schwierigkeiten bei der Verschwiegenheit - ich hatte verständlicherweise keine Probleme, diese aus dem Vergleich herauszunehmen und kann deshalb hier frohen Herzens über den Vergleichsinhalt berichten.

Ob schlussendlich trotz schriftlicher Fixierung des Hamburger Uhrenhändlers ihrer Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen und wie unser Mandant doch noch zu seiner Wunsch-Uhr gelangt, erfahren Sie in der nächsten Kolumne.

Ihr Michael Winter