Auch eine im Ausland gestohlene Armbanduhr kann eine Angelegenheit für eine Haftpflichtversicherung sein. Dies wurde jetzt in einem vom Oberlandesgericht in Köln verhandelten Fall festgelegt. Seine teure Rolex Armbanduhr hatte ein Urlauber in Neapel beim Einkaufsbummel getragen und diese wurde ihm vom Arm gestohlen.