Unter Mondpreisen sind stark überhöhte Preise und hier vor allem bewusst überhöhte unverbindliche Preisempfehlungen zu verstehen[…] … Die Rechtsprechung spricht dann von "Mondpreisen", die in Wirklichkeit gar nicht gegeben sind, sondern durch die Herabsetzung durch den Händler ein günstiges Angebot vorspiegeln[…] … Der Anbieter muss nachweisen können, ob und in welchem Zeitraum die unverbindliche Preisempfehlung gefordert wurde, wenn ein Konkurrent, Wettbewerbsverein oder Verbraucherverein den Vorwurf von Mondpreisen mittels Abmahnung und Beantragung einer einstweiligen Verfügung vor Gericht erhebt[…]