Bei einem Einbruch werden mit Gold und Platin verzierte Uhren im Wert von rund 40.000 Euro gestohlen. Grund genug für die Versicherung den Schaden nicht zu ersetzen, da Schmuck vom Versicherungsnehmer lediglich bis 20.000 Euro versichert war. Irrtum urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 771/11).