Januar 2010 entschieden: Juweliere haben kein Recht auf einen Waffenschein, um sich außerhalb ihres Geschäfts bei einem Überfall zu wehren[…] …
In erster Instanz bekamen zwei klagende Mitarbeiter eines Uhren-, Schmuck- und Antiquitätengeschäfts zunächst Recht, nachdem die Stadt Hannover die Genehmigung auf Erteilung eines Waffenscheins verweigert hatte[…] …
Das Urteil folgt einer in den letzten Jahren zu beobachtenden immer restriktiveren Vergabe von Waffenscheinen[…] … Seit den Amokläufen von Erfurt und Winnenden prüfen die Behörden sehr genau und verweigern immer öfter den Waffenschein[…]