TrustedWatch - Alles über Luxusuhren und Uhren

Anzeige

Pressemitteilungen/Werbung

Maßnahmen der Weko bleiben in KraftUhrenhersteller scheitern vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Die Swatch Group kann ihre Konkurrenten vorerst weiter nach den Vorgaben der Wettbewerbskommission (Weko) mit Uhrwerken beliefern. Die von der Weko verfügten vorsorglichen Maßnahmen während des Beschwerdeverfahrens bleiben nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Kraft. Das Bundesverwaltungsgericht stützt damit einen Entscheid der Wettbewerbskommission.

Gerichtssprecher Andrea Archidiacono erklärte, dass damit zu rechnen sei das das Bundesverwaltungsgericht noch vor Ende des Jahres über die Zulässigkeit der von der Weko verfügten Maßnahmen entscheiden werde. Der aktuelle Zwischenentscheid dürfte sich für die betroffenen Drittfirmen damit faktisch gar nicht auswirken.

Die Weko hatte im Juni 2011 eine Untersuchung gegen die Swatch Group eingeleitet, die von der Swatch Group selbst initiiert wurde. Die Untersuchung soll zeigen, ob der von der Swatch Group geplante Ausstieg aus der Belieferung von Konkurrenten mit Komponenten für mechanische Uhrwerke das Kartellgesetz verletzt. Für die Dauer des Verfahrens hatte die Weko vorsorgliche Maßnahmen angeordnet. Diese sehen vor, dass die Swatch Group Drittkunden dieses Jahr noch in vollem Umfang weiter beliefern muss.

Für die Swatch Group ist das Urteil dennoch ein erster wichtiger Etappensieg. Ab Anfang 2012 kann sie ihre Menge an Teilen, die für die Herstellung von mechanischen Uhren benötigt werden, an ihre Mitbewerber reduzieren.