Pressemitteilungen/Werbung

KMU-Klausel für HärtefälleWeko entscheidet: ETA SA darf bis 2019 weniger Uhrwerke liefern

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat entschieden. Stufenweise darf die Swatch-Tochter ETA SA ihre Lieferungen von mechanischen Uhrwerken an andere Uhrenhersteller reduzieren. Nachdem die Weko Anfang Juli eine erste einvernehmliche Regelung mit der Swatch Group abgelehnt hatte, genehmigte sie nun die neu ausgehandelte Vereinbarung.

Die Lieferverpflichtung für ETA-Uhrwerke dauert gemäß der neuen Vereinbarung bis Ende 2019. Bis dahin muss ETA auf der Basis des Durchschnittes der Jahre 2009 bis 2011 in den Jahren 2014/2015 75%, 2016/2017 65% und 2018/2019 55% der verkauften Mengen an andere Uhrenhersteller liefern. Zusätzlich ist die ETA SA verpflichtet worden, alle Kunden gleich zu behandeln. Für besondere Härtefälle gibt es eine KMU-Klausel. Außerdem behält sich die Weko für den Fall, dass sich die Marktverhältnisse wesentlich anders als angenommen entwickeln, eine Neubeurteilung der Lieferverpflichtung vor.

Die Swatch Group sieht in der neuen Vereinbarung über die Lieferreduktionen von Uhrwerken einen “ersten positiven, wenn auch zaghaften Schritt” der Weko.


Drucken 23.04.2024

http://www.trustedwatch.de/aktuell/business-uhren/15611/Weko-entscheidet-ETA-SA-darf-bis-2019-weniger-Uhrwerke-liefern