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Automatikwerk von ETA

ETA SA Manufacture Horlogère Suisse SA unter VerdachtWettbewerbskommission der Schweiz ermittelt gegen ETA SA

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission der Schweiz (WEKO) hat am 24. November 2008 gegen die ETA SA Manufacture Horlogère Suisse SA (ETA), ein Unternehmen der Swatch Group, eine Vorabklärung eröffnet. Es soll geklärt werden, ob die ETA auf dem Markt für Uhrwerke eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Die Swatch Group reagierte gelassen.

Nur wenige Tage zuvor hatte die ETA ihren Kunden Preiserhöhungen und Änderungen der Zahlungskonditionen für Uhrwerke für das Jahr 2009 bekannt gegeben. Daraufhin sind beim Sekretariat der WEKO verschiedene Klagen eingegangen.

Die Vorabklärung wird prüfen, ob die ETA auf dem Markt für Uhrwerke über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und ob im Zusammenhang mit den Preis- und Konditionenanpassungen Anhaltspunkte für einen Missbrauch dieser Stellung vorliegen. Die ETA müsse sich an die kartellrechtlichen Bedingungen halten und könne bei Preisen und Zahlungskonditionen nicht einfach machen, was sie wolle, sagte der stellvertretende Direktor des WEKO-Sekretariates Patrik Ducrey.

Nicht zum ersten Mal landet damit ein Konflikt zwischen der ETA und ihren Kunden bei der WEKO. 2004 setzte sich die WEKO im Kartellstreit durch. Damals ging es allerdings um die Lieferung von Rohuhrwerken für mechanische Uhren.

Der Schutz des Wettbewerbs ist eine der wichtigsten ordnungspolitischen Aufgaben in einer Marktwirtschaft. In der Schweiz wird diese Aufgabe in erster Linie über das Instrumentarium des Kartellgesetzes erfüllt. Die Anwendung dieses Gesetzes obliegt der Wettbewerbskommission, einer unabhängigen Bundesbehörde, und ihrem Sekretariat. Präsident der Bundesbehörde ist Prof. Dr. Walter A. Stoffel.