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OLG Koblenz urteilt sehr verbraucherfreundlichUhren sind kein Schmuck, aber …

Bei einem Einbruch werden mit Gold und Platin verzierte Uhren im Wert von rund 40.000 Euro  gestohlen. Grund genug für die Versicherung den Schaden nicht zu ersetzen, da Schmuck vom Versicherungsnehmer lediglich bis 20.000 Euro versichert war. Irrtum urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 771/11).

Armbanduhren sind Zeitmesser und kein Schmuck entschied das Gericht. Auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren, die zudem teilweise mit Gold oder Platin besetzt sind, handelt es sich nicht um „Wertsachen" im Sinne von § 21 Nr. 1 lit. c AHR 2004 als „Schmucksachen" oder „Sachen aus Gold oder Platin".

Doch für Eigentümer wertvoller Uhren ist das Urteil mit Vorsicht zu genießen. Versicherungs-Obergrenzen gibt es im Sachversicherungsbereich nicht nur für Schmucksachen, sondern auch für Sammlungen. Bei mehr als einer Uhr könnte man aus juristischer Sicht möglicherweise schon von einer Sammlung sprechen, mit weitreichenden Folgen im Schadensfall. Eine Bewertung durch den Bundesgerichtshof bleibt abzuwarten.


Drucken 29.03.2024

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