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Zoll stellt Schmugglerin auf AutobahnraststätteVorsicht bei undeklarierten Zeitmessern

Zöllner haben am 26. März 2018 bei einer Kontrolle auf einer Autobahnraststätte im Hegau eine kurz zuvor aus der Schweiz ausgereiste Frau kontrolliert und dabei zwei nichtangemeldete Rolex-Uhren im Wert von knapp 20.000 Euro vorgefunden.

Trotz eingehender Befragung nach anmeldepflichtigen Waren oder Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr gab die 38-jährige Deutsche an, nichts dergleichen mit sich zu führen. Bei der anschließenden Fahrzeug- und Gepäckkontrolle entdeckten die Zöllner zunächst in der Handtasche der Reisenden eine Damenarmbanduhr eines namhaften Schweizer Herstellers. Auf Vorhalt räumte die Frau ein, die Uhr in der Schweiz geschenkt bekommen und - zu einem bereits länger zurückliegenden Zeitpunkt - ohne Zollanmeldung in die EU eingeführt zu haben.

Anschließend fiel den Beamten eine von der 38-Jährigen am Handgelenk getragene Armbanduhr desselben Schweizer Herstellers auf. Nach der Herkunft dieser Uhr befragt, machte die Reisende wechselnde und widersprüchliche Angaben.

Da die Herkunft der getragenen Uhr vor Ort nicht geklärt werden und die Frau zudem die fälligen Einfuhrabgaben für die erste Uhr nicht bezahlen konnte, wurden beide Armbanduhren durch den Zoll sichergestellt.

Gegen die 38-Jährige wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Einfuhrschmuggels der in der Handtasche aufgefundenen Armbanduhr eingeleitet. Sie hat nun mit einer Geldstrafe zu rechnen. Ob dieser Tatvorwurf auch für die zweite Uhr zutrifft, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.