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Nicht für jedermann!

Keine erhöhte Gefahr auf UhrenmessenWaffenschein für Juweliere und Uhrenhändler immer schwieriger zu bekommen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 23. Januar 2010 entschieden: Juweliere haben kein Recht auf einen Waffenschein, um sich außerhalb ihres Geschäfts bei einem Überfall zu wehren. Nach dem Richterspruch ist die Gefahr Opfer eines Überfalles zu werden für Juweliere nicht wesentlich höher als für die Allgemeinheit, erklärte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts.

In erster Instanz bekamen zwei klagende Mitarbeiter eines Uhren-, Schmuck- und Antiquitätengeschäfts zunächst Recht, nachdem die Stadt Hannover die Genehmigung auf Erteilung eines Waffenscheins verweigert hatte. Die Richter folgten der Auffassung, dass die beiden nicht ungeschützt auf Messen unterwegs sein wollten, insbesondere da sie im Laden und in ihren Wohnungen bereits eine Waffe führen durften. Dies sah das Oberverwaltungsgericht jetzt aber anders.

Das Urteil folgt einer in den letzten Jahren zu beobachtenden immer restriktiveren Vergabe von Waffenscheinen. Diese strengere Vergabepraxis betrifft aber nicht nur die Uhren- und Schmuckbranche, sondern ist allgemein festzustellen. Seit den Amokläufen von Erfurt und Winnenden prüfen die Behörden sehr genau und verweigern immer öfter den Waffenschein.


Drucken 24.04.2024

http://www.trustedwatch.de/aktuell/recht-uhren/5474/Waffenschein-fuer-Juweliere-und-Uhrenhaendler-immer-schwieriger-zu-bekommen