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Die M-Watch von MondaineMondaine

Mondaine gegen MigrosMigros darf eigene M-Watch verkaufen

Das Handelsgericht Zürich hat am 10. Februar 2011, das Begehren von Mondaine, mit welchem diese der Migros den Verkauf von Uhren unter der Marke „M-Watch“ vorsorglich verbieten wollte, abgewiesen. Für Migros ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg, den es ermöglicht Migros seinen Kundinnen und Kunden weiterhin „M-Watch“ Swiss Made Uhren anzubieten.

34 Jahre lang waren der Uhrenhersteller Mondaine und Migros Partner, seit letztem Jahr kämpfen sie  um die Markenrechte von „M-Watch“. Beide wollen die Uhren exklusiv verkaufen können. Im August 2010 entschied das Handelsgericht gegen Migors, der Mondaine den Verkauf übers Internet und andere Verkaufskanäle untersagen wollte. Nun hat die Migros einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Für Mondaine ist das Urteil ein schwerer Schlag. Zu gerne hätte man den etablierten Markenschriftzug für sich alleine beansprucht.

Dem definitiven Entscheid im Markenprozess sieht die Migros mit Zuversicht entgegen.