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Vacheron Constantin und die Genfer Punze

Mittlerweile gilt die Genfer Punze, die im 19. Jahrhundert von einer bereits seit langem durch Fälschungen bedrohten Branche eingeführt wurde, als Symbol uhrmacherischer Perfektion. Seit sie 1886 per Gesetz ins Leben gerufen wurde, ist sie wohl eines der ältesten Gütesiegel überhaupt und gilt nicht nur als Ursprungszeugnis, sondern vor allem auch als Garantie für herausragende Qualität. Doch so begehrt die Genfer Punze in der Welt der hohen Uhrmacherkunst auch ist, wird längst nicht jede Manufaktur in den erlesenen Kreis derer aufgenommen, denen sie verliehen werden kann.

Ein wahrhaft erlesener Kreis von Manufakturen

Vergeben wird die Genfer Punze anhand von zwölf unumstößlichen Kriterien. Diese wurden zwar im Laufe der Jahre an die verschiedenen Entwicklungen in der Branche angepasst, doch wird sie nur an solche Uhrwerke vergeben, die alle zwölf Kriterien erfüllen. Darüber hinaus werden nur solche Werke mit ihr ausgezeichnet, die im Kanton Genf zusammengebaut und reguliert wurden, und zwar von Manufakturen, die dort ihren Hauptsitz haben. Somit lässt sich die Zahl der Unternehmen, die ihre noblen Kollektionen mit der Genfer Punze schmücken dürfen, an einer Hand abzählen, so dass diese Manufakturen einen wahrhaft erlesenen Kreis darstellen, zu dem sich Vacheron Constantin mit Stolz zählen kann.

Die Genfer Punze bescheinigt jedoch nicht nur die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen technischen und ästhetischen Anforderungen, sondern ist gleichzeitig ein Symbol der Philosophie der hohen Uhrmacherkunst, die bezüglich der Qualität - weder der Uhrwerke als Ganzes noch ihrer Einzelteile – keinerlei Zugeständnisse erlaubt und in deren Sinne die gesamte Fertigung der Werke bereits ab ihrer Gestaltungsphase erfolgen muss. Auch muss entsprechend der Tradition derer, die dieses Gütesiegel vor über 120 Jahren ins Leben riefen, eine Reihe von Arbeitsschritten von Hand ausgeführt werden. So muss bei der Endbearbeitung zum Beispiel die Verzierung von Teilen mit Genfer Streifen oder das Perlieren und Anglieren sowie das Längsziehen von Stahlteilen von Hand erfolgen.

Der Geist wahrer Handwerkskunst – lebendig wie nie zuvor

Auch wenn Fortschritt in der Uhrmacherkunst nicht gebremst werden soll, steht wahre Handwerkskunst nach wie vor im Zentrum der seit ihrer Einführung gültigen Richtlinien der Genfer Punze, selbst wenn ihre Kriterien von Zeit zu Zeit den industriellen Entwicklungen in der Branche angepasst werden. Handarbeit wird daher in Manufakturen, die die Genfer Punze als höchste Auszeichnung in der Uhrmacherkunst betrachten, weiterhin eine zentrale Rolle spielen.

Die für die Vergabe der Genfer Punze zuständige Kommission – die vollkommen unabhängig ist, was den Wert dieser Auszeichnung zusätzlich unterstreicht – hat sieben, von der Kantonsregierung für jeweils vier Jahre gewählte Mitglieder. In der Praxis erfolgt die Vergabe der Punze in mehreren Schritten. Zunächst muss jedes einzelne Teil eines Werks von der Kommission genehmigt werden. Je nach Modell sind dies an die 100 bis zuweilen über 800 Teile. Nachdem alle Teile genehmigt wurden, kann das Werk zusammengebaut und für eine abschließende Reihe von Tests reguliert werden. Wenn auch diese alle bestanden sind, dürfen die Werkplatten aller Uhren der betreffenden Serie mit der Genfer Punze versehen werden.

Vacheron Constantin und die Genfer Punze

Vacheron Constantin hat die Genfer Punze seit jeher als exklusives Gütesiegel betrachtet, dessen Anforderungen die Manufaktur bei der Fertigung ihrer Uhren stets einhält oder gar zu übertreffen versucht. Seit Vacheron Constantin die Genfer Punze im Jahr 1901 zum ersten Mal zugesprochen wurde, zählt das Haus zu den wenigen Manufakturen, die ihre Uhren nach den strengen Kriterien dieses Gütesiegels fertigen und damit ihr herausragendes uhrmacherisches Können zum Ausdruck bringen. Seit einigen Jahren erweitert Vacheron Constantin kontinuierlich die Anzahl seiner mit der Genfer Punze versehenen Uhren und hat sich zum Ziel gesetzt, eines Tages alle seine mechanischen Werke zertifizieren zu lassen.

Im Einklang mit dem beständigen Streben des Hauses nach Perfektion bildet die Genfer Punze für Vacheron Constantin eine Arbeitsgrundlage, auf deren Basis die Grenzen der Perfektion immer weiter gesteckt werden können. Da sich die Manufaktur zum Ziel gesetzt hat, Uhren mit raffinierter Ästhetik und einwandfreier Mechanik herzustellen und deren Langlebigkeit, Zuverlässigkeit und Präzision zu garantieren, hat sie die Entwicklung, Gestaltung und Endbearbeitung ihrer Zeitmesser kontinuierlich perfektioniert. So werden zum Beispiel einzelne Teile des Werks so geformt, dass auch das Räderwerk optisch zur Geltung gebracht wird, oder größere Flächen auf den Platinen sorgfältig von Hand endbearbeitet. Das Ergebnis ist eine ästhetische Ausgewogenheit ganz in der Tradition höchster Uhrmacherkunst.

Auch hat sich Vacheron Constantin nie den Zwängen einer vermehrten Produktivität gebeugt, sondern stets der Qualität seiner Zeitmesser Vorrang gegeben. Angefangen von der Forschung und Entwicklung über die Gestaltung und Fertigung der Uhren bis hin zur Endbearbeitung der einzelnen Teile und endgültigen Regulierung des Werks beherrscht dieser auf eine solide technische Grundlage gestützte Geist wahrer Handwerkskunst das ganze Haus, so dass Vacheron Constantin zu Recht zu den würdigsten Repräsentanten der Genfer Punze zählt.

Die zwölf wichtigsten Kriterien für die Vergabe der Genfer Punze (Auszug aus dem offiziellen Reglement für die Vergabe der Genfer Punze)

Es dürfen nur solche mechanische Uhren vorgelegt werden, die im Kanton Genf zusammengesetzt und reguliert wurden. Jedes Werk muss außerdem mit einer eigenen Produktionsnummer versehen sein.

  1. Bestandteile aus Stahl müssen polierte Kanten und längs abgezogene Flanken aufweisen; ihre sichtbaren Flächen müssen geschliffen sein. Die Schraubenköpfe müssen poliert oder kreisgeschliffen sein (Kante und Schlitz abgeschrägt).
  2. Das Werk muss Steine aus Rubin mit olivierten Löchern am Räderwerk und an der Hemmung aufweisen. Auf der Brückenseite müssen die Steine halbflach und die Kehlungen poliert sein. Ein Lagerstein des Zentrumsrades in der Platine ist nicht erforderlich.
  3. Die Spiralfeder muss durch ein Spiralklötzchen mit Kopf und rundem Hals befestigt werden. Ein mobiler Klötzchenhalter ist zulässig.
  4. Eingepasste oder gespaltene Rücker sind in Verbindung mit einer Haltevorrichtung zulässig mit Ausnahme von extraflachen Kalibern, bei denen diese Vorrichtung nicht vorgeschrieben ist.
  5. Regelsysteme, die eine Unruh mit variablem Trägheitshalbmesser aufweisen, sind zulässig.
  6. Die Kanten der finissierten Räder müssen oben und unten abgeschrägt sein und polierte Kehlungen aufweisen. Bei Rädern mit einer Dicke von höchstens 0,15 mm genügt eine einzige Abschrägung auf der Brückenseite.
  7. Kleine Wellen und die Stirnflächen der Triebe müssen poliert sein.
  8. Das Hemmungsrad muss leicht sein, und die Materialstärke darf 0,16 mm bei großen Teilen bzw. 0,13 mm bei kleinen Teilen (Durchmesser unter 18 mm) nicht übersteigen. Die Ruheflächen müssen poliert sein.
  9. Der vom Anker zurückgelegte Winkel muss durch zwei feste Anschläge begrenzt sein; Sperrstifte oder Klötzchen sind ausgeschlossen.
  10. Mit Stoßsicherungen ausgerüstete Werke sind zulässig.
  11. Das Sperrrad und das Kronrad müssen entsprechend den hinterlegten Mustern endbearbeitet sein.
  12. Drahtfedern sind nicht zulässig.

Drucken 18.04.2024

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