Wer sich nachts in einem leeren Zugabteil schlafen legt und eine wertvolle Uhr offen sichtbar am Arm trägt, handelt grob fahrlässig. Im Fall eines Diebstahls muss die Versicherung nicht zahlen. Ein Mann, der eine auffällige, Brillanten besetzte Cartier-Uhr trug, war nachts mit der Bahn unterwegs. Da er sehr müde war, baute sich der Reisende in einem leeren Abteil aus den Sitzen und seinem als Kopfkissen dienenden zusammengerollten Jackett eine Art Liegestatt. Kurz darauf schlief er fest ein.