Was passiert, wenn neu gekaufte Uhren nicht mängelfrei sind oder kaputt gehen? Grundsätzlich haben Verbraucher in einem solchen Fall gute Karten, denn das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB, § 922) schreibt vor, dass der Verkäufer zwei Jahre gewährleisten muss, dass die verkaufte Ware fehlerfrei ist.