Der Suchmaschinenbetreiber Google darf geschützte Markennamen wie „Gucci“ und „Louis Vuitton“ grundsätzlich als Suchwörter, sogenannte Google AdWords, an Online-Werbetreibende verkaufen. Mit seiner Praxis, Markennamen als Suchwörter an Dritte zu verkaufen, hat Google keine Markenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23. März 2010