Markenhersteller dürfen Händlern nicht verbieten, ihre Produkte auf dem Internet-Marktplatz Ebay anzubieten. Dies hat das Berliner Landgericht aktuell entschieden. Der Markenhersteller Sternjakob aus Frankenthal in Rheinland-Pfalz mit seinen Schulranzen der Marke Scout unterlag damit mit seiner Klage gegen einen Berliner Schreibwarenhändler. Sternjakob wollte dem Händler den Verkauf seiner Markenprodukte über Ebay untersagen.