Am 7. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass ein Kunde beim Widerruf einer Bestellung keine Versandkosten für die Hinsendung der Ware bezahlen muss. Nur bei der Rücksendung der Ware muss der Kunde für das Porto aufkommen. Der BGH hat mit seinem Urteil die Rechte der Verbraucher im Versandhandel gestärkt und schloss sich der Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an.