Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 23. Januar 2010 entschieden: Juweliere haben kein Recht auf einen Waffenschein, um sich außerhalb ihres Geschäfts bei einem Überfall zu wehren. Nach dem Richterspruch ist die Gefahr Opfer eines Überfalles zu werden für Juweliere nicht wesentlich höher als für die Allgemeinheit, erklärte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts.