Verdacht auf konzerninterne Bevorzugung Kartellbehörde nimmt Hersteller von Schweizer Uhrwerken ETA unter die Lupe
Die Swatch-Tochter ETA Manufacture Horlogère Suisse ist erneut ins Visier der Schweizer Wettbewerbskommission WEKO geraten. Am 15. September hat die Behörde eine Untersuchung gegen die ETA eröffnet. Die WEKO untersucht, ob ETA auf dem Markt für mechanische Uhrwerke gegen das Kartellgesetz verstoßen hat. Dem führenden Schweizer Uhrwerkhersteller wird vorgeworfen, den Marken der Swatch Group bei der Lieferung von Uhrwerken deutlich günstigere Konditionen eingeräumt zu haben als der Konkurrenz, erklärte ein Sprecher der Behörde.
Eine im Herbst 2008 eingeleitete Vorabklärung hatte den Verdacht erhärtet. Die ETA Manufacture Horlogère Suisse hatte im vergangenen Herbst ihren Kunden für das Jahr 2009 Preiserhöhungen und neue Zahlungskonditionen für Uhrwerke bekannt gegeben. Aufgrund diverser Klagen sei im November 2008 eine Vorabklärung eröffnet worden. Diese enthalte nun Anhaltspunkte dafür, dass ETA auf dem Markt für mechanische Uhrwerke seine möglicherweise bestehende marktbeherrschende Stellung missbrauche.
Rund drei Viertel aller in der Schweiz verbauten Uhrwerke basieren - zumindest teilweise - auf Komponenten aus der Produktion von ETA. Bei den mechanischen Rohwerken im Preissegment bis 300 Schweizer Franken ist die Dominanz von ETA laut einer früheren Untersuchung sogar noch ausgeprägter. Hier liegt der Marktanteil bei rund 95 Prozent.
Nicht das erste Mal
In der Vergangenheit war die ETA bereits in ein Weko-Verfahren verwickelt. Gegenstand der damaligen Untersuchung war die Ankündigung von ETA, die Liefermengen von so genannten Ebauches per 1. Januar 2003 zu reduzieren und die Lieferungen ab dem Jahr 2006 gänzlich einzustellen. Unter Ebauches sind die rohen Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks in Form eines Bausatzes zu verstehen. Zusammen mit dem Assortiment (regulierender Bestandteil eines mechanischen Uhrwerks) ergibt jener Bausatz das mechanische Uhrwerk.
Im Jahr 2004 endete das Verfahren mit einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Wettbewerbskommission und der ETA. Im Wesentlichen verpflichtete sich die ETA, ihre Kunden bis Ende des Jahres 2010 mit Ebauches weiter zu beliefern.
Unglücklicher Zeitpunkt
Die Swatch Group sieht der Untersuchung gelassen entgegen und ist überzeugt, dass die Ergebnisse der Untersuchung auch dieses Mal positiv für ETA ausfallen werden. Der Zeitpunkt ist allerdings etwas unglücklich gewählt. Seit rund einem Jahr erhält ETA aufgrund der Konjunkturlage massive Bestellungsannullierungen und –verschiebungen seitens fast aller Drittkunden, ohne Rücksicht auf Personal, Infrastruktur sowie die Investitionen, die durch den ständigen Druck der WEKO aufgrund der Klagen Dritter in erheblichem Ausmass auch bei ETA getätigt wurden.