UnglaublichPolizei zahlt Uhrenhändler keinen Schadensersatz
Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei angehalten wird. Die Beamten glauben, es mit einem Hehler zu tun zu haben, nehmen den Familienvater vorübergehend fest und beschlagnahmen wertvolle Uhren. Das Ermittlungsverfahren gegen Robert Hackbarth wird schließlich eingestellt, doch 27 der beschlagnahmten Uhren sieht er nicht wieder.
Die Rolex-Uhren hatte die Polizei per Post nach Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit überprüfen zu lassen. Doch dort kamen die Pakete nie an. Die Uhren sind verschwunden und es gibt keine Spur zu dem oder den Dieben. Der Schaden: 90.000 Euro. Dumm nur, dass der Polizist nicht nur die Luxusuhren sondern auch alle Papiere und Zertifikate der Sendung beigelegt hatte. Und noch dümmer: es wurden nicht einmal Kopien der Papiere angefertigt oder auch nur die Seriennummern notiert.
Diese Sorglosigkeit der Polizei wurde Robert Hackbarth zum Verhängnis. Durch drei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof führte er sein Verfahren gegen die Polizei um Schadenersatz zu erhalten. Da er aber keinerlei Papiere vorlegen konnte, die den Wert der Uhren und die Echtheit bewiesen hätten, hat er keinen Anspuch auf Schadenersatz. Insgesamt hat der Uhrenhändler jetzt einen Schaden von rund 135.000 Euro durch die zusätzlich enstandenen Anwalts- und Gerichtskosten.