Freiheitsstrafe von vier JahrenChefbuchhalterin von ETA wegen Betrugs verurteilt
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat die ehemalige Chefbuchalterin der Uhrenfabrik ETA in Grenchen wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem muss sie die veruntreuten 4,765 Millionen Schweizer Franken plus 5 Prozent Zinsen zurückzahlen und die Verfahrenskosten tragen, wie Amtsgerichtsschreiber Kurt Schärer erklärte.
Die ehemalige Leiterin der ETA-Finanzbuchhaltung hatte von Oktober 2000 bis Oktober 2006 Bargeldbezüge im Umfang von rund 4,8 Millionen Schweizer Franken getätigt und vorgetäuscht, die Gelder würden für das Unternehmen verwendet. Den Tatbestand der gewerbsmäßigen Geldwäscherei leitete der Staatsanwalt aus dem Umstand ab, dass die Angeklagte die Verwendung von gut zwei der 4,8 Millionen Schweizer Franken verheimlicht und dadurch der Beschlagnahme durch die Strafverfolgung entzogen habe. Das Geld hat die Verurteilte zum einen in Spielcasinos ausgegeben, zum andern hat sie damit ihren luxuriösen Lebenswandel finanziert. Von den veruntreuten 4,765 Millionen Schweizer Franken wurden 778.300 Franken bereits vor Prozessbeginn zurückbezahlt, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern in einer Mitteilung festhielt. Dies sei im gegenseitigen Einverständnis passiert.
Strafverschärfend dürfte sich auch ausgewirkt haben, dass die Angeklagte laut Gericht, eine "aufrichtige Reue" habe vermissen lassen. Nach Auffassung des Gerichtes sei auch die Spielsucht der Verurteilten nicht bewiesen. Mit dem Urteil bestätigte Gerichtspräsident Daniel Wormser deshalb die Vorwürfe von Staatsanwalt Rolf von Felten vollumfänglich, blieb aber mit vier Jahren um anderthalb Jahre unter dem geforderten Strafmaß. Rolf von Felten zeigte sich deshalb zufrieden mit dem Urteil. Die Verurteilte hat angekündigt, das Urteil anzufechten und an die nächsthöhere Instanz weiter zu ziehen.