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Echt oder falsch?

Präzedenzfall: Markenschutz setzt sich durchLVMH gewinnt richtungsweisenden Rechtsstreit gegen Ebay

Das Internet-Auktionshaus Ebay ist von einem Gericht in Paris zur Zahlung einer Entschädigungsleistung von 80.000 Euro an den Luxusgüterkonzern LVMH verurteilt worden. Dies teilte der weltweit größte Luxusgüterkonzer, zu dem Marken wie Christian Dior, Kenzo, Givenchy, Louis Vuitton oder Guerlain gehören, am 18. September 2009 mit. LVMH hatte Ebay verklagt und dem Auktionshaus vorgeworfen, seine Kunden über Links zu gefälschten Produkte des Konzerns zu leiten. Auslöser des Rechtsstreits war ein Link auf Ebay zu einer Anbieterseite, wo gefälschte Handtaschen der Marke Louis Vuitton  angeboten wurden.

Ebay argumentierte, dass es unmöglich ist, die Nutzung von Suchplattformen wie Google - die auch von Ebay verwendet wird - zu kontrollieren und man für die Verfehlungen anderer nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne, auch wenn es sich in vorliegendem Falle um eingetragene Ebay-Powerseller handele.

Das Gericht folgte jedoch der Argumentation von LVMH und verurteilte Ebay zu einer Strafe von insgesamt 80.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus einer Strafe von 1.000 Euro pro Vergehen zusammen und lag weit unter den ursprünglich geforderten 4 Millionen Euro. Bitter für Ebay: In jedem einzelnen weiteren Verstoß sind 1.000 Euro an LVMH zu bezahlen. Ebay wartet nun dringend auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der in zwei vergleichbaren Fällen zu urteilen hat.