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Die M-Watch von MondaineMondaine

Mondaine gegen MigrosMigros darf eigene M-Watch verkaufen

Das Handelsgericht Zürich hat am 10. Februar 2011, das Begehren von Mondaine, mit welchem diese der Migros den Verkauf von Uhren unter der Marke „M-Watch“ vorsorglich verbieten wollte, abgewiesen. Für Migros ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg, den es ermöglicht Migros seinen Kundinnen und Kunden weiterhin „M-Watch“ Swiss Made Uhren anzubieten.