Bei einem Kölner Privatmann wurde eingebrochen und die Diebe zogen mit reicher Beute davon. Von der goldenen Armbanduhr über wertvollen Schmuck und Designerkleidung bis zu diversen teuren Geräten hatten die Diebe alles mitgenommen. Der Mann vertraute darauf, dass seine Hausratversicherung den Schaden ersetzen würde. Diese lehnte jedoch ab. Sie sei, so hieß es in ihrer Stellungnahme, leistungsfrei, weil das Einbruchsopfer seine Pflichten verletzt habe. Der Mann habe das bei Einbrüchen aufzustellende Verzeichnis der gestohlenen Gegenstände nicht rechtzeitig bei der Polizei eingereicht. Der Bestohlene zog daraufhin vor Gericht und verlor.