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Sonia SotomayorSteve Petteway

US-Gericht lehnt Klage von Tiffany abEbay haftet nicht für Fälschungen und Plagiate

Es ist eine bittere Niederlage für alle Markenhersteller. Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Klage des US-Juweliers Tiffany gegen die Onlineauktionsplattform Ebay nicht angenommen. Das höchste US-Gericht, vertreten durch Richterin Sonia Sotomayor, lehnte einen Berufungsantrag von Tiffany gegen ein früheres Urteil ab.

Der Streit über den Verkauf gefälschter Produkte zog sich seit sechs Jahren hin. Ein Bundesberufungsgericht hatte zuvor geurteilt, das Ebay nicht für den Verkauf von Fälschungen über seine Internet-Plattform verantwortlich sei. Für Ebay besteht demnach keinerlei Verpflichtung die auf seiner Plattform zum Verkauf stehende Ware auf Echtheit zu prüfen. Vielmehr müssten die Markeninhaber bei Ebay Fälschungen anzeigen.

Das Urteil gilt als richtungweisend und ist für viele Internetunternehmen relevant. Letztendlich geht es darum, in welchem Umfang die Betreiber von Internet-Plattformen für die Inhalte von Nutzern verantwortlich gemacht werden können. Für Hersteller von Marken- und Luxusprodukten sind die jüngsten Entwicklungen mehr als unerfreulich, da sie den Vertrieb von Fälschungen und Plagiaten begünstigen und erleichtern und zusätzlich erhebliche Kosten für die permanente Kontrolle und Überwachung der Onlineangebote bei den Herstellern entstehen.

Dagegen erklärte Ebays Anwältin Michelle Fang: "Die Entscheidung des Supreme Court ist ein großer Sieg für Ebay und die US-Verbraucher. Wir haben immer angenommen, dass es in diesem Fall nur darum geht, zu verhindern, dass echte Tiffany-Produkte online gekauft und verkauft werden."