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Hohe Strafen drohen!Zoll kann Herkunftsnachweis noch Jahre später verlangen

Die wenigsten Käufer hochwertiger Uhren wissen, dass der Herkunftsnachweis noch Jahre später von den Finanzbehörden und vom Zoll  verlangt werden kann. So droht selbst Jahre nach dem Kauf noch die Zahlung fälliger Steuern nebst Strafen und Bussgeldern.

Wem im Verdachtsfall bei einer Zollkontrolle der Nachweis über den Kauf einer hochwertigen Uhr inklusive korrekter Versteuerung nicht sofort gelingt, dessen Uhr wandert in die Asservatenkammer. Denn die wenigsten Käufer hochwertiger Uhren wissen, dass der Herkunftsnachweis noch Jahre später von den Finanzbehörden und vom Zoll verlangt werden kann.

Im Extremfall lässt der Zoll durch teure Experten die Herkunft der Uhr klären. So drohen selbst Jahre nach dem Kauf noch die Zahlung fälliger Steuern nebst Strafen und Bussgeldern.

Aktuell wurde eine Luxusuhr im Wert von 35.000 Euro, und damit im Wert eines Mittelklassefahrzeugs, am 10. Juni 2017 bei einem Reisenden aus China von Zöllnern am Düsseldorfer Flughafen sicher gestellt. Die Zöllner hielten den 39-Jährigen Mann aus Korschenbroich im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren an und baten ihn zur Kontrolle des Reisegepäcks.

Die Kontrolle der mitgeführten Koffer ergab keine Beanstandungen. Allerdings fiel den Zöllnern eine scheinbar wertvolle Armbanduhr am Handgelenk des Beschuldigten auf. Auf Befragen gab der Mann an, dass es sich dabei um ein Geschenk seiner Eltern handele. Diese hätten die Uhr, deren Gehäuse aus 18-karätigem Gold besteht, in Hong Kong für 35.000 Euro gekauft.

Die Zöllner leiteten darauf hin gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 8.000 Euro. Die Uhr ist bis zum Ende des Strafverfahrens sichergestellt.

Wichtig: Grundsätzlich müssen Sie auch als privater Käufer auf jede Uhr, die Sie im Ausland kaufen, Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll entrichten.