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Objekt der Begierde

Anklage HehlereiRolex Damenuhr spurlos verschwunden

Für einen 15-jährigen Schüler ging der Diebstahl einer goldenen Rolex Damenuhr im Wert von 20.000 Euro glimpflich aus. Sein Verfahren wurde eingestellt. Für einen 33-jährigen türkischen Juwelier hat die Sache aber ein juristisches Nachspiel vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Die Anklage lautet Hehlerei.

Der Jugendliche hatte eine Rolex Damenuhr seiner Mutter entwendet und für 1.200 Euro an den Juwelier verkauft. Der heute 16-Jährige sagte vor Gericht aus, der Juwelier habe nur kurz gefragt: „Ist die geklaut?” Als er „Nein” geantwortet habe, sei dieser zufrieden gewesen und habe gleich 1.200 Euro gezahlt.

Als der Diebstahl des Schülers aufflog, stellte die Mutter des Jugendlichen den Juwelier zur Rede und verlangte die Uhr zurück. Der Vater drohte dem Juwelier mit einer Strafanzeige. Doch der Juwelier blieb unbeeindruckt und behauptete: "Ich habe die Uhr gar nicht." Darauf pochte er auch vor Gericht. Weiter erklärte er: "Ich kaufe nie etwas Gestohlenes.“ Stutzig machte den Richter allerdings, dass der Angeklagte sich im Prozess nur mit einer Dolmetscherin verständlich machen konnte. Mit den Eltern und der Polizei sprach er angeblich fließend Deutsch.

Zu einem Urteilsspruch kam es deshalb noch nicht. Das Gericht will erst durch weitere Zeugen klären, in welcher Sprache der Juwelier mit dem Jungen und der Polizei gesprochen hatte. Der Prozess wurde vertagt. Die Uhr ist bis heute spurlos verschwunden.

Update 14.12.2009

Nach Anhörung aller Zeugen verhängte das Gericht gegen den Juwelier eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten plus 1.800 Euro Buße plus Schadenswiedergutmachung der bestohlenen Frau. „Ich kann nicht verstehen, wieso der Angeklagte das ursprüngliche Sonder-Angebot der Staatsanwaltschaft nicht angenommen hat”, erklärte der Richter im Urteil. Der ursprüngliche Strafbefehl wegen Hehlerei lautete "nur" auf 2.700 Euro.