TrustedWatch - Alles über Luxusuhren und Uhren

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Streitfall Uhrenkauf liveostockimages

Klartext Winter

Trau, schau wem...

Zu TrustedWatch kam ich durch einen Zufall, für den ein guter Bekannter und Mandant meiner Kanzlei verantwortlich ist. Dieser, von einem Arbeitskollegen für wertvolle Uhren sensibilisiert, fasste sich vor nahezu 4 Monaten ein Herz und bestellte sich über die Plattform Chrono24.com bei einem Hamburger Händler eine seltene IWC aus den siebziger Jahren. Er überwies den Kaufpreis (nahezu 3.000 Euro) und wartete auf das Eintreffen der Uhr. Und wartete, und wartete, und wartete…

Nach drei Monaten hatte der Leidensdruck den kritischen Punkt erreicht und er rief mich an. Mittels kurzer Internetrecherche stellte ich fest, dass sowohl die genannte Plattform, als auch der Hamburger Händler gewisse, sagen wir "Besonderheiten" aufweisen - sachlich berichtet wurde hierüber unter anderem von TrustedWatch. Die Plattform selbst hatte den Händler als vertrauenswürdig ausgezeichnet und hierfür unter anderem ins Feld geführt, dass dieser die an die Plattform zu zahlenden Provisionen pünktlich leiste. Beim Händler selbst hatte mehrfach die Geschäftsführung gewechselt - es wurde im Internet auf zahlreiche Fälle verwiesen, in denen Kunden mit dem Verhalten des Händlers völlig unzufrieden waren.

Da ich die fadenscheinige Ausrede des Händlers, die Uhr befinde sich noch beim Uhrmacher (was bitte macht eine seit drei Monaten überfällige Uhr bei einem unbekannten Uhrmacher?) von Anfang an nicht glaubte, wurde ich aktiv. Ich forderte ihn auf, innerhalb einer kurzen Frist die Uhr zu liefern und erhielt daraufhin eine Mail, in der man meine Mandanten anbot, den Kaufpreis zurück zu überweisen. Bereits mit meinem ersten Anschreiben hatte ich parallel Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet - der Händler nahm hierauf ebenfalls Bezug. Als ich in unmissverständlichen Worten klarstellte, dass mein Mandant die Uhr wünsche, versuchte man, mich für dumm zu verkaufen und behauptete, die an mich adressierte Mail, welche exakt auf den Sachverhalt und die Strafanzeige Bezug nahm, sei versehentlich an meine Kanzlei gesandt worden und betreffe einen anderen Kunden. Ich wies den Händler darauf hin, dass er es nicht mit einem Debilen zu tun habe - daraufhin sandte er tatsächlich mit deutlicher Verzögerung eine Uhr an meinen Mandanten.

Dieser nahm das" Schmuckstück "entgegen und erbleichte. Das Gehäuse war in einer Art und Weise poliert worden, die mit Originalzustand nichts mehr zu tun hatte - das Zifferblatt wies erhebliche Schäden auf. Diese Uhr entsprach schlichtweg nicht der Anpreisung des Händlers - der Kaufpreis für das, was dieser geliefert hatte, war und ist bei weitem zu hoch. Dem Händler erklärte  ich telefonisch (einmal mehr mit einem Anrufbeantworter vorlieb nehmend), dass noch immer die Lieferung einer mangelfreien Uhr verlangt werde - erwartungsgemäß erfolgte daraufhin keine Reaktion mehr.

Ich befürchte nun, dass der Händler (obwohl solche Uhren, wenn auch zu höheren Preisen, auf dem Markt verfügbar sind) keinen Ersatz liefert, so dass schlussendlich eine Klage auf Rücktritt (Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der mangelhaften Uhr und Schadensersatz (Zahlung desjenigen Differenzbetrages, den mein Mandant benötigt, um eine gleiche Uhr bei einem seriösen Händler zu erwerben) eingereicht werden muss.

Über den Ausgang des Verfahrens sowie das Schicksal der Strafanzeige halte ich Sie, liebe Leser, selbstverständlich auf dem Laufenden - wünschen Sie meinen Mandanten (einem Liebhaber wie Sie selbst es sind) Glück.

Ihr Michael Winter