Wer als Autofahrer die Uhrzeit vom Handy abliest, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm wiesen den Einwand eines Fahrers zurück, der den Blick auf sein Handy mit dem Blick auf die Armbanduhr verglichen hatte (Az: 2 Ss OWi 177/05). Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Autofahrer während der Fahrt kurz sein Mobiltelefon in die Hand genommen und nach der Uhrzeit geschaut.