Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs können Inhaber von eBay-Konten auch dann haftbar gemacht werden, wenn Dritte dieses Konto ohne ihr Wissen für illegale Zwecke missbrauchen. Wer die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto an Unberechtigte gelangen lässt, haftet auch für deren Angebote.