Im Rahmen eines Strafverfahrens wurde Anfang März die Wohnung eines Beschuldigten durchsucht. Dabei wurden zahlreiche Gegenstände gefunden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus verschiedenen Straftaten stammen. Bislang konnten mehrere Gegenstände Handys, Handtaschen, Uhren und Modeschmuck ihren rechtmäßigen Eigentümern noch nicht zugeordnet werden.