Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie setzt sich durchSchweizer Wertanteil bei Swiss-made Uhren soll höher werden
Am 11. November 2011 hat die Kommission für Rechtsfragen des Schweizer Nationalrates das Revisionsvorhaben des Markenschutzgesetzes und des Wappenschutzgesetzes (Projekt "Swissness") gutgeheissen. Im Bereich der industriellen Produkte, darunter Uhren, schlägt die Kommission vor, dass mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz realisiert werden müssen.
Dieser Entscheid reflektiert den festen Willen des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie FHS, einen Schweizer Mindestwertanteil für den Gebrauch des "Swiss made"-Labels für Schweizer Uhren, nämlich 60% für Quarzuhren und 80% für mechanische Uhren, einzuführen. Diese Kriterien werden Bestandteil einer Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren aus dem Jahr 1971 bilden ("Swiss made"-Verordnung).
Die "Swiss made"-Verordnung legt aktuell keinerlei Grenzwert betreffend des Schweizer Wertanteils fest. Von einer sehr grossen Mehrheit ihrer Mitglieder unterstützt, will die FHS diese Lücke füllen und verhindern, dass Uhren, welche nur einen sehr geringen Schweizer Wertanteil aufweisen, mit der Bezeichnung "Swiss made" versehen werden. Der Konsument, der eine mit "Swiss made" beschriftete Uhr erwirbt, erwartet in der Tat, dass diese in der Schweiz hergestellt wird und einen starken Schweizer Herkunftsbezug aufweist.
Neben der Sicherung der Glaubwürdigkeit in den Augen der Konsumenten der gesamten Welt wird die Stärkung des "Swiss made"-Labels auch erlauben, die industrielle Infrastruktur an Fabrikanten und Zulieferern in der Schweiz zu erhalten sowie die Entwicklung von Produktionskapazitäten in unserem Land zu fördern, anders ausgedrückt geht es somit um die nachhaltige Förderung von Investitionen und von Arbeitsplätzen. Aus dieser Perspektive sind von Seiten der Uhrenunternehmen bereits dreistellige Millionenbeträge an Investitionen für die nächsten drei bis fünf Jahre angestossen worden. Wie einige kürzlich erschienene Presseberichte darlegen, werden diese Entwicklungen einen deutlichen positiven Einfluss auf die Beschäftigung erzielen.
Seit 2007 verlangt die FHS die Revision der "Swiss made"-Verordnung, einerseits um den Anforderungen des zukünftigen "Swissness" - wie dem Mindestansatz von 60% - gerecht zu werden, andererseits um uhrenspezifische Kriterien, wie den Ansatz von 80% für mechanische Uhren, einzuführen. Mit diesen Massnahmen wird es möglich sein, ein glaubwürdiges und starkes "Swiss made"-Label zu garantieren und auf diese Weise die Entwicklung des Uhrenwerkplatzes Schweiz und die weltweite Ausstrahlung dieser Industrie zu sichern.