Uhrmachermeister Peter Müller im InterviewKlarer Auftrag schützt bei Uhrenreparaturen und beim Uhrenservice vor Ärger
Uhrenreparaturen können schnell ins Geld gehen, besonders wenn der Uhrmacher keinen klar definierten Auftrag hat. Uhrmachermeister Peter Müller gibt im Interview mit TrustedWatch Auskunft und Tipps für eine optimale Auftragsabwicklung und wie man Ärger vermeidet.
Wer seine Uhr zum Uhrmacher bringt, denkt zunächst: „Was das wohl wieder kostet?“ Wie schützt man sich vor Überraschungen?
Am besten mit einer schriftlichen Auftragsvergabe an den Uhrmacher. Diese sollte möglichst konkret sein. Falls während der Reparatur weitere Schäden festgestellt werden, sollten Kunden um einen Anruf bitten und dafür ihre Nummer hinterlassen. Bei größeren Reparaturen ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Wo ein klarer Auftrag nicht möglich ist, beispielsweise weil sich die Ursache und damit die Reparaturkosten noch nicht abschätzen lassen, sollte der Kunde eine Preisgrenze setzen. Auch dabei gilt: Schriftlich festlegen und mit dem Uhrmacher ausdrücklich vereinbaren, den Kunden telefonisch zu informieren, wenn's teurer wird.
Grundsätzlich gilt: Ist eine Fehlerursache nicht eindeutig, kann der Uhrmacher auch Schritte abrechnen, die mögliche Fehlerquellen ausschließen. Er muss dabei aber nach den anerkannten Regeln des Uhrmacherhandwerks sinnvoll vorgehen.
Muss sich die Werkstatt an Kostenvoranschläge halten?
Ja. Sollte sich bei der Reparatur jedoch herausstellen, dass nötige Arbeiten die Summe überschreiten, so ist dies bis zu einer Grenze von 15 Prozent zulässig. Bestenfalls wird der Kunde vorab informiert. Da die Anfertigung eines Kostenvoranschlages aufwendig ist, werden bis zu zehn Prozent der Schadenshöhe dafür verlangt. Viele Juweliere und Uhrmacher verrechnen diesen Betrag aber mit der anschließenden Reparatur.
Gibt es feste Preise für Stunden und Ersatzteile?
Für gängige Reparaturen gibt es von den Innungen und Verbänden Richtlinien, wie lange sie dauern dürfen. Bedeutende Preisunterschiede bei den Ersatzteilen im Fachhandel gibt es kaum. Die Stundensätze sind teilweise aber unterschiedlich hoch und meist in den Städten aufgrund der höheren Allgemeinkosten auch teurer.
Was würden Sie Kunden noch raten?
Ist die Rechnung nach der Reparatur unklar, sollte sich der Kunde die einzelnen Posten erklären lassen. Im Einzelfall kann es helfen, wenn man den Uhrmacher bei der Auftragserstellung darauf hinweist, dass man die ausgebauten "alten" Teile mitnehmen will - quasi als mögliches Beweismittel. 100-prozentige Sicherheit bietet aber auch dieser Trick allerdings nicht. Und vor allem wichtig: Zeit nehmen, das gilt für die Auftragserteilung wie die Abnahme.
Soll ich eine Rechnung bezahlen, wenn ich unzufrieden bin?
Falls Sie unzufrieden sind, sollte jeder Kunde bis zur Klärung durch einen neutralen Gutachter oder ein Gericht nur den in der Auftragsbestätigung genannten Betrag zahlen. Doch Vorsicht: Umgekehrt hat der Uhrmacher dann das Recht, die Uhr nicht auszuhändigen. Will der Kunde seine Uhr trotzdem, bleibt ihm oft nichts anderes übrig, als die umstrittene Rechnung zu bezahlen. Das ist zwar dann höchst unerfreulich. Doch gerade in einem solchen Fall heißt es: kühlen Kopf bewahren und auf der Rechnung und/oder der Quittung den Vermerk «Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» anbringen. So hält sich der Kunde die Möglichkeit offen, mit Hilfe einer fachkundigen Stelle zumindest einen Teil seines Geldes zurückzufordern.
Wer hilft bei Ärger?
Die Innungen und Handwerkskammern helfen in der Regel kostenlos, wenn der Uhrmacher Mitglied ist.
Wann ist ein Gutachter erforderlich?
Generell ist ein Gutachter nur zu empfehlen, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Häufige Gründe sind fehlerhafte Handwerksleistungen, die Ermittlung des Wertes und der Wertminderung im Schadensfall sowie die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von fachlichen Fragen.
Herr Müller, wie danken für das Gespräch!
P.S. Ein Verzeichnis qualifizierter Uhrmacher und Juweliere finden Sie hier: